Beratung / Gutachten

Auch im Bereich der Beratung und der Erstellung von Gutachten können wir auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen, wobei grundsätzlich nach

  • Ortsbildgutachten
  • Schutzzonengutachten
  • Raumordnungsfachlichen Gutachten diverser Art und
  • reiner Beratungstätigkeit

unterschieden werden kann.

OG_1050x200Ortsbildgutachten

§56 der NÖ Bauordnung regelt wesentliche Inhalte bezüglich der Ortsbildgestaltung. Demnach sind bewilligungs- oder anzeigepflichtige Bauwerke so zu gestalten, dass sie in einem ausgewogenen Verhältnis mit der Struktur und der Gestaltungscharakteristik bestehender Bauwerke im Bezugsbereich stehen. Dabei ist auf die dort festgelegten Widmungsarten sowie auf die Charakteristik der Landschaft, soweit sie wegen des Standorts des geplanten Bauwerks in den Bezugsbereich einzubeziehen ist, Bedacht zu nehmen.

Verfügt eine Gemeinde über keinen Bebauungsplan, so hat die Baubehörde im Bewilligungs- oder Anzeigeverfahren die Übereinstimmung des geplanten Bauwerks mit dem bestehenden Ortsbild zu überprüfen. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans hat sich die Prüfung auf jene Kriterien zu beschränken, die von den Festlegungen im Bebauungsplan nicht betroffen sind.

Im Zweifelsfall können die Gemeinden jedenfalls die Erstellung von „Ortsbildgutachtens“ von externen Fachleuten beauftragen, welche der Baubehörde bei der Entscheidungsfindung im Verfahren als Hilfestellung dienen.

SG_1050x200Schutzzonengutachten

Im Falle verordneter Schutzzonen gemäß der vom Land NÖ dargestellten Methodik sind sogenannte „Schutzzonengutachten“ probate Mittel, um im Falle von Neu-, Zu- oder Umbauten zu prüfen, ob sich die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich Bebauungsdichte, Volumen und Proportionen der Baukörper, Fassadengestaltung, Konstruktionsdimensionierung, Material bzw. Aussehen, Proportion und Unterteilung der Fenster, Türen und Tore sowie Form, Deckungsmaterial, Aufbauten von Dächern u.ä. in die charakteristische Struktur des Orts- bzw. Stadtbilds, der Schutzzone und des Objekts harmonisch einfügen.

Dieses Gutachten kann dabei seitens der jeweiligen Baubehörde eingeholt werden.

RG_1050x200Raumordnungsfachliche Gutachten (diverser Art)

Raumordnungsfachliche Gutachten werden insbesondere als Hilfsmittel zur Abschätzung, Entscheidungsfindung und Fragebeantwortung raumordnungsspezifischer Fragestellungen von öffentlichen und privaten Auftraggeberinnen und Auftraggebern verstanden.

 

B_1050x200Beratung

Beratung von öffentlichen Körperschaften und privaten Personen – insbesondere hinsichtlich baurechtlicher und widmungsmäßiger Fragestellungen – zählt selbstverständlich auch zu unseren Kerntätigkeiten.

Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Josef Hameter